Abrechnungsbelege mit Diesel bis 17.12.2024 abgeben
Bitte lassen Sie uns Ihre Belege mit Dieselausweisung bis 17.12.2024 zukommen.
>> Für spätere eingehende Belege mit Leistungsdatum 2024 kann kein Dieselverbrauch mehr ausgewiesen werden.
>> Alle Belege, die später bei uns eingehen, können nicht mehr für das laufende Kalenderjahr abgerechnet werden
NOTWENDIGE ANGABEN:
- Leistungsdatum (=Tag der Arbeitserledigung)
- Name/Anschrift Auftraggeber und Auftragnehmer
- Arbeitsverfahren, Fläche, Menge und benötigte Zeit - möglichst genaue Angaben zu PS, Allrad, AB, Ballenlänge, etc.
- Soloverleih oder Schlepper mit AK - Angabe, vorfür der Schlepper eingesetzt wurde
- Preis je Einheit + Gesamtpreis (brutto/netto)
- Mehrwertsteuersatz
- Dieselverbrauch je Einheit bzw. Gesamt
- Bei Schleppereinsatz auch die Art der Tätigkeit
- Unterschrift
Pauschale Angaben, z.B. Mähdreschen 500 €, sind nicht ausreichend. Hier kann keine Dieselausweisung erfolgen.
Verwenden Sie am besten die MR-Abrechnungsvorlagen.
Ihre Ansprechpartner:
Johannes Krieger und Manuela Aumann