Bodennahe Gülleausbringung auch auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutter
Bodennahe Gülleausbringung ab 2025
Viel Zeit bleibt nicht mehr. Am 1. Februar 2025 ist bei der Grünlanddüngung endgültig Schluss mit Prallteller und Schwenkverteiler.
Gemäß § 6 (3) der Düngeverordnung (DüV) gilt dann auch auf Wiesen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutter, was beim Düngen bestellter Ackerschläge bereits seit 2020 vorgeschrieben ist: Gülle und Gärprodukte sind streifenförmig auszubringen oder direkt in den Boden einzuarbeiten. Berücksichtigt man die Sperrzeiten, endet die Einsatzmöglichkeit für nicht bodennahe Ausbringtechnik eigentlich schon im Herbst dieses Jahres.
Höchste Zeit also, sich Gedanken um die Um- und Aufrüstung von Gülletechnik zu machen oder die Ausbringung über Lohnunternehmen und Maschinengemeinschaften abzuwickeln.
>> Gerne beraten wir Sie bei der Gründung einer Maschinengemeinschaft oder geben Ihre Anfragen an bestens mechanisierte Lohnunternehmen weiter.
Ausführliche Informationen sowie Ausnahmeregelungen finden Sie unter folgendem Link:
lfl.bayern.de
Ihre Ansprechpartner:
Martina Wolf, Tel 09 81 / 4 87 87 -14 |
Christian Leidenberger, Tel 09 81 / 4 87 87 -13 |