Aufhebung Stoffstrombilanz

Wie in zahlreichen Fachmedien in den letzten Tagen beschrieben, wurde die Stoffstrombilanz nun endgültig mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
WICHTIG: Die Düngeverordnung bleibt davon unberührt. Düngebedarfsermittlung, Dünge-Dokumentation, Anlage 5, 170N, Sperrfristen sowie die -20% N auf roten Flächen gelten weiterhin.
Die Stoffstrombilanz-Verordnung ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Näheres dazu in der Pressemitteilung des StMELF vom 24.06.2025 unter stmelf.bayern.de/service und wird ab sofort und auch rückwirkend nicht mehr kontrolliert.
Die Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen war ab 2023 nicht mehr Teil der Stoffstrombilanzverordnung.
Ihr Ansprechpartner:
Christian Leidenberger, T 09 81 / 4 87 87 -13