Antragsberechtigt sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, keine Lohnunternehmen. Vergütungen werden ab einem Betrag von 50 Euro ausbezahlt. Die Begrenzung der Höchstmenge wurde ebenfalls aufgehoben.
Antragseingang bei Hauptzollamt ist spätestens 30. September des Folgejahres.
Anträge zur Agrardieselrückerstattung - Mithilfe des MR
Der Zoll hat die Antragstellung zur Agrardieselrückvergütung aufgrund rechtlicher Vorgaben überarbeitet. Die bisherige Hybrid-Antragstellung (Ausfüllen online, Erzeugen und Unterschreiben des komprimierten Antrags und anschließender Versand an die Agrardieselstelle) steht nicht mehr zur Verfügung.
Neu ist die Antragstellung über das BuG-Portal (Bürger-und Geschäftskundenportal). Da es aktuell noch keinen Dienstleisterzugang ins BuG-Portal gibt, arbeiten die Maschinenringe in 2023 (Antrag 2022) mit der Papiervariante.
Eine papiergestützte Antragstellung ist nur noch in diesem Jahr möglich. Ab dem 1. Januar 2024 ist der Antrag auf Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal abzugeben.
Der verkürzte Antrag kann verwendet werden, wenn
- im Vorjahr ein Antrag gestellt und nicht abgelehnt wurde,
- sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis, etc. ergeben hat.
Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Auf der Internetseite des Zolls können Sie alle Formulare online am PC ausfüllen. Hier geht es zu www.zoll.de