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Wer kann Mitglied werden

Es gelten folgende Voraussetzungen, wenn Sie Mitglied bei uns werden wollen:

  • Mitgliedschaft beim MR - Sie haben einen landwirtschaftlichen Betriebe oder ein landwirtschaftliches Lohnunternehmen.
  • Fördermitglieder können all diejenigen werden, die keinen landwirtschaftlichen Betrieb haben, aber die Vorteile des MR Ansbach nutzen wollen!
Maschinenring Ansbach

Über Uns


Kontakt


Wir beraten Sie gerne!

Telefon: 0981-48787-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Ihre Vorteile als Mitglied
  • Kosteneinsparung und Verminderung von Arbeitsspitzen durch die überbetriebliche Nutzung/Auslastung von Maschinen und Technik. Wir vermitteln Ihnen moderne Technik, so müssen Sie nicht selbst investieren! Wir unterstützen bei der Gründung von Maschinengemeinschaften.
  • Betriebs- und Haushaltshilfe in Notfällen, wie Krankheit, Unfall, Kur oder bei freudigen Ereignissen wie Entbindungen
  • Arbeitskräftevermittlung innerhalb der Landwirtschaft und darüber hinaus.
  • Schulungen (z.B. zu Änderungen der Düngeverordnung), Informationen, Hilfestellung bei Anträgen (z.B. Mehrfachantrag, Gasöl)
  • Vorteile durch bundesweite Rahmenabkommen für Strom, Autos, Betriebsausstattung und vielem mehr.
  • Einkaufsvorteile bei regionalen Partnerfirmen
  • Vielfältige Einkaufsvorteile und Sonderaktionen mit regionalen Firmen
  • Aktuelle Informationen über Rundschreiben, Versammlungen, sozialen Medien informiert.
  • kostenloses MR-Magazin und Mitglieder-App
  • Ihre Ansprechpartner sind für Sie vor Ort
Mitglied mit Land- und Forstwirtschaft

Grundbeitrag/Jahr 40,00 € + Flächenbeitrag 1,20 €/Hektar

pdfBeitrittserklaerung.pdf

Fördermitglieder

Grundbeitrag/Jahr 50,00 €

Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft 3 Jahre

pdfFördermitglieder.pdf

Änderungsmeldung

Für die Neuanmeldung oder wenn Sie bereits Mitglied sind und uns Änderungen, z.B. der Rechtsform, der Kontonummer mitteilen möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular:

pdfBeitrittserklaerung.pdf

Satzung

Der Maschinen- und Betriebshilfsring Landkreis Ansbach e.V. ist eine gemeinnützige Selbsthilfeeinrichtung in der Landwirtschaft und Mitglied beim Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe (KBM). Aktive Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, die

  • einen landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften
  • landwirtschaftliche Lohnunternehmen führen
  • Kommunen, Gebietskörperschaften, Verbände und Organisationen im Bereich Landwirtschaft und Landschaftspflege

Eine Fördermitgliedschaft ist möglich.

Die am 05. März 2015 beschlossene Neufassung der Satzung des Maschinen- und Betriebshilfsring Lkr. Ansbach e.V. finden Sie hier:

pdfSatzung.pdf