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  • Spezialbaumfällungen - Landschaftspflege des Maschinenring Ansbach

    Spezialbaum­fällungen

    Für jeden Baum die passende Lösung
  • Spezialbaumfällungen - Landschaftspflege des Maschinenring Ansbach

    Zurück­schneiden oder Fällen?

    Wir vom MR übernehmen dies fachgerecht und auf Sicherheit bedacht

Wissen, worauf es ankommt

Spezialbaumfällungen

Manchmal gibt es gute Gründe, einen Baum zu fällen. Kranke oder sturmgeschädigte Bäume können zur Gefahr für Leib und Leben werden.

Ihr MR-Team erledigt auch komplizierte, präzise Baumfällungen im belebten öffentlichen Raum - mit vollem Versicherungsschutz und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.

Für jeden Baum die passende Lösung

Zum Beispiel das Abstocken eines Baumes mit Hilfe eines Hubsteigers ist eine davon, die wir Ihnen anbieten können.

Unsere Leistungen

Zurückschneiden oder Fällen?
Spezialbaumfällung vom MR Ansbach

Stromleitungen, Wohnbebauung, Straßenverkehr, etc. Es gibt viele Plätze, bei denen besondere Umsicht gefordert ist.

Wir vom MR übernehmen fachgerecht und auf Sicherheit bedacht:
  • Zurückschneiden von Kronen und Ästen
  • Fällung kranker und sturmgeschädigter Bäume
  • Fällung auch unter schwierigen Bedingungen
  • Fällungen auf Privatgrundstücken, Firmengeländen und entlang von Straßen
  • Freischneiden von Trassen
  • Entfernung von Wurzelstöcken
  • Entsorgung Astmaterial
  • Absicherung des Geländes
  • Sauberes Hinterlassen des Einsatzortes
Vorgaben zum Schutz von Bäumen und Hecken
Vorgaben zum Schutz von Bäumen und Hecken
Gesetzliche Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes

Die vegetationsarme Zeit im Herbst und Winter ist die beste Zeit, um Sträucher und Hecken auf Stock zu setzen oder Bäume zu fällen. Zum 1. Oktober endet auch die Fällverbotsfrist (1. März bis 30. September), die im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist.

Demnach dürfen Bäume, Knicks, Hecken, Gebüsch und sonstige Gehölze nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Dies gilt auch für Gehölze, die nicht durch spezielle Baumschutzverordnungen von Städten und Gemeinden geschützt sind. Ausnahmen während der Vegetaionszeit sind zu beantragen und hinreichend zu begründen. Das Verbot gilt nicht für Bäume, die in Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gartenbauwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzten Grundflächen stehen.

Pflegemaßnahmen das ganze Jahr möglich - Und Ihr MR hat die Profis dazu

Ausgenommen sind auch wie bisher fachgerecht durchgeführte schonende Form- und Pflegeschnitte an Bäumen und Gartenhecken zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Diese sind weiterhin das ganze Jahr über erlaubt.

Deshalb sind unsere Profis auch das ganze Jahr über im Einsatz, um auf öffentlichen Flächen, bei Firmen und Privathaushalten Hecken und Sträucher in Form zu schneiden oder gefährliche oder störende Äste von Bäume zu entfernen.