Ab Pflegegrad 1 können pflegende Angehörige Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Es stehen dafür 125 € im Monat von der Pflegekasse zur Verfügung. Für den Entlastungsbetrag gilt das sogenannte „Sparbuch-Prinzip“, d.h. das Guthaben verfällt nicht und kann gegebenenfalls auch später noch abgerufen werden.
Unsere ausgebildeten Alltagsbegleiterinnen und Hauswirtschafterinnen betreuen und begleiten pflegebedürftige Menschen und berücksichtigen dabei deren individuellen Gewohnheiten und Vorlieben. Sie unterstützen beim Kochen, Einkaufen oder Arztbesuchen und beziehen (soweit möglich) die Pflegebedürftigen mit ein. Gerne kochen oder backen sie das Lieblingsessen oder einen Kuchen.