Vegetationsruhe - Zeit für Fäll- und Rodungsarbeiten mit Ihren MR-Spezialisten
Jetzt Fäll- und Rodungsarbeiten in Auftrag geben!
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt bundesweit einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen. Diese Zeit ist ohnehin am besten für ein Zurückschneiden von Hecken und Fällarbeiten geeignet.
Größere Fäll- und Rodungsarbeiten von Bäumen und Gehölzen dürfen nur in der Vegetationsruhe vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. Lassen Sie unsere Fachkräfte ran! Unsere ausgebildeten Mitarbeiter sind unter anderem mit Spezialtechnik im Einsatz.
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