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Vegetationsruhe - Zeit für Fäll- und Rodungsarbeiten mit Ihren MR-Spezialisten

Garten- und Landschaftspflege

Jetzt Fäll- und Rodungsarbeiten in Auftrag geben!

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt bundesweit einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen. Diese Zeit ist ohnehin am besten für ein Zurückschneiden von Hecken und Fällarbeiten geeignet.

Größere Fäll- und Rodungsarbeiten von Bäumen und Gehölzen dürfen nur in der Vegetationsruhe vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. Lassen Sie unsere Fachkräfte ran! Unsere ausgebildeten Mitarbeiter sind unter anderem mit Spezialtechnik im Einsatz.

Sie suchen Profis für den Obstbaumschnitt? Dann melden Sie sich ebenfalls bereits jetzt für einen sachgerechten Schnitt im MR-Büro.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.  |

Ihr Garten-Landschaftspflege-Team

09 81 / 4 87 87 -70  | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.